Liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter des Skiclubs Essingen,
aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist der SCE verpflichtet, die von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern erbrachten Stunden quartalsweise abzufragen. Das bedeutet, dass Ihr nach Ablauf eines Quartals im Folgemonat ein Schreiben erhalten werdet, das eine Aufstellung der von Euch erbrachten Stunden sowie die Euch jeweils zustehende Vergütung enthält. Wie immer könnt Ihr dann selbst festlegen, ob Ihr den jeweiligen Betrag entweder in voller Höhe oder zum Teil umgehend ausbezahlt bekommen möchtet und ob Ihr für den nicht ausgezahlten Betrag eine Spendenquittung haben möchtet. Die Spendenquittung für die nicht ausgezahlten Beträge erhaltet Ihr wie bisher einmalig für das gesamte Jahr.
Dies stellt natürlich einen zusätzlichen Aufwand dar, wir müssen aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wichtig hierbei ist, dass die Beantwortung der Abfrage im Original erfolgen muss, hierzu erhaltet Ihr wie bisher ein Doppel der Abfrage, eine bloße Antwort per E-Mail oder das Einscannen und Übermitteln der unterschriebenen Abfrage per E-Mail genügt leider nicht.
Falls ein Übungsleiter seine geleisteten Stunden nicht zeitnah eingetragen hat verfallen diese natürlich nicht, es wird über das Jahr gesehen immer die volle Stundenzahl berücksichtigt.
Trotzdem möchten wir die Übungsleiterinnen und Übungsleiter herzlich bitten, die geleisteten Stunden auf der Homepage des SCE im internen Bereich möglichst zeitnah einzutragen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Der Vorstand des SCE, April 2016